So profitieren Sie von der VG Wort

Die VG Wort vergütet unter bestimmten Voraussetzungen Online-Publikationen. Die Tantiemen müssen vom Autor allerdings gesondert beantragt werden über das METIS-System der VG Wort (Meldesystem für Texte auf Internetseiten). Damit sollen Urheber eine angemessene Vergütung erhalten, deren Texte im Internet erscheinen. Meldungen solcher Texte sind nur online über die Webseite der VG Wort möglich.

Die gemeldeten Texte müssen jederzeit frei zugänglich sein und dürfen nicht in kostenpflichtigen Bereichen oder geschlossenen Foren etc. veröffentlicht werden. Die Zugriffszählung wird über ein so genanntes Zählpixel durchgeführt, das zuvor (von Ihnen) in den Text integriert wurde. Die Zählungen erfolgen vom 1. Januar bis 31. Dezember. Es werden allerdings nur Zugriffe von deutschen Rechnern gewertet. Ende Juni des Folgejahres folgt dann die Ausschüttung. Verlage und Urheber dürfen Meldungen einreichen und erhalten anteilig Tantiemen.

Dieses System ist interessant für Autoren, die auch online publizieren. Da die Verwertung von Texten und Beiträgen zunehmend im Internet erfolgt, sollten Sie sich auf jeden Fall registrieren. Allein die regelmäßige Zweitverwertung der Publikationen kann zu beachtlichen Ausschüttungen führen. Weitere Informationen: http://www.vgwort.de


Gleich bewerben

Zuvor müssen sich Autoren registrieren. Die Freischaltung eines VG Wort-Accounts erfolgt, wenn der Urheber das in der Email beigefügte PDF unterzeichnet und zurückgesendet hat. Alle erforderlichen Informationen (Anmeldung, Tantiemen, Sonderausschüttungen etc.) können Sie in der Schritt für Schritt-Anleitung „VG Wort - so profitieren Online-Autoren“ nachlesen.

[Hier geht´s zur Schritt für Schritt-Anleitung...]   [Oder Kurzfassung lesen - 3 Seiten]

Umsatzsteuer und Tantiemen?

Tantiemen werden zunächst ohne Umsatzsteuer ausgeschüttet. Nach gesonderter Meldung der Steuerpflicht durch den Autor werden Ausschüttungen zusätzlich mit Umsatzsteuer geleistet. Die VG Wort zahlt 7% Umsatzsteuer. Sollte es diesbezüglich zu Problemen mit ihrem Finanzamt kommen, verweisen Sie auf die Tatsache, dass diese Organisation immer nur 7% ausschüttet.

Wie sieht es mit den Urheberrechten aus?

Der Vertrag mit der VG Wort hat nichts mit den Urheberrechten zu tun, diese werden davon nicht tangiert. Lediglich die Verwertung Ihrer Texte wird über die VG Wort abgerechnet. Im Vertrag beauftragen Sie die VG Wort, bestimmte Rechte für Sie wahrzunehmen.

In welchen Bereichen können Texte oder Werke angemeldet werden?

Zu Ihrer Sicherheit sollten Sie Texte stets mit den richtigen Formularen anmelden. Sie erhalten die Formaulare auf Anforderung per Briefpost von der VG Wort oder Sie melden sich gleich online an und fordern die Unterlagen an: vgwort.de. Sollten Sie viele Zeitschriftenartikel melden, so sind Sammelmeldungen zu empfehlen.


Torsten Hammerschmidt Torsten
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