Schule und Inklusion: die Rolle des Schulleiters

Verfasst von: Dott. Francesco Pace
Die organisatorische und didaktische Flexibilität, die die funktionale Autonomie der Bildungseinrichtungen bietet, ermöglicht es, die Lehrtätigkeit nach den am besten geeigneten Methoden zu artikulieren, um den Bildungserfolg aller Schüler zu erreichen, das oberste Ziel des gesamten nationalen Bildungsdienstes, unbeschadet der Einhaltung mit den gesetzesimmanenten Grundsätzen. So kann beispielsweise der Lehrer für unterstützende Aktivitäten nicht für andere Arten von Funktionen als die ausschließlich mit dem Integrationsprojekt zusammenhängenden eingesetzt werden, wenn eine solche unterschiedliche Verwendung die Wirksamkeit des Projekts auch nur minimal verringert.

Die Möglichkeiten der organisatorischen Flexibilität zur Durchsetzung des Studienrechts von Schülern mit Behinderungen sind vielfältig. Im Hinblick auf den Übergang vom ersten in den zweiten Bildungsabschnitt bzw. in den Zwischenstufen ist es zweckmäßig, dass die beteiligten Schulleitungen verbindliche Absprachen zwischen den Lehrkräften der vom behinderten Schüler besuchten Klasse und den Bezugsgrößen vorsehen für die Integration der beteiligten Schulen, um eine operative Kontinuität und die bestmögliche Anwendung der bereits gewonnenen Erfahrungen im pädagogisch-didaktischen Verhältnis und in der Integrationspraxis mit dem Schüler mit Behinderungen zu ermöglichen. Die an der betreffenden Passage beteiligten Schulleitungen können auch Versuchsprojekte starten, die auf der Grundlage von Vereinbarungen zwischen den Schulträgern und in Übereinstimmung mit den geltenden

Rechtsvorschriften, auch vertraglichen, die Teilnahme des Lehrers der bereits besuchten Schulstufe am Empfang ermöglichen und Einschubphasen, nächster Grad. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Übergabe der Unterlagen über den Schüler mit Behinderung an die Lehrkräfte des nächsten Zyklus bzw. der nächsten Klasse. Diese Dokumentation muss vollständig und ausreichend formuliert sein, damit die Schuleinrichtung, die den Schüler betreut, ihre Interventionen angemessen planen kann. Manchmal kann allein die fehlende Dokumentation das Erreichen des von den gesetzlichen Bestimmungen geforderten Bildungserfolgs verlangsamen. Es ist auch ratsam, sorgfältig zu prüfen, ob das verfassungsrechtlich geschützte Prinzip des Rechts auf Studium und Auslegung durch als Recht auf Bildungserfolg für alle Schüler verwirklicht werden kann.

Das Bildungssystem entspricht in der Tat den Bildungs- und Ausbildungsbedürfnissen junger Bürger und macht es letztendlich notwendig, auch durch die vollständige Umsetzung von Regeln, die das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit garantieren, die Übertragung der Verantwortung auf andere öffentliche Einrichtungen. Um Schüler mit Behinderungen in die Schule einzubeziehen, ist es wichtig, sich daran zu erinnern, dass das grundlegende Ziel es ist die Entwicklung des Lernens durch Kommunikation, Sozialisation und zwischenmenschliche Beziehungen. Inklusive Bildung zielt darauf ab, das Potenzial des behinderten Menschen in Bezug auf Lernen, Kommunikation, Beziehungen und Sozialisation zu entwickeln“;

die Ausübung des Rechts auf Bildung und Unterricht kann nicht durch Lernschwierigkeiten oder andere Schwierigkeiten aufgrund von Behinderungen im Zusammenhang mit der Behinderung verhindert werden. Die Bildungsplanung für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen muss daher unter Berücksichtigung dieser Priorität aufgebaut werden. Wenn aufgrund der besonderen gesundheitlichen Bedingungen des Schülers (über die der Schulleiter informiert werden muss) oder aufgrund besonderer Kontextsituationen ein durchgehender Schulbesuch nicht wirklich möglich ist, ist eine pädagogische und didaktische Intervention zu planen . die besonderen Bedürfnisse des Schülers respektieren und gleichzeitig auf die Verbesserung der sozialen Fähigkeiten, deren Stärkung und die Entwicklung des Lernens auch in Zeiten ohne Präsenz im Klassenzimmer abzielen.

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