Einfügung, Integration, Inklusion

Verfasst von: Dott. Francesco Pace
Der Begriff Einfügung bezieht sich, wie heute allgemein bekannt, auf die Anwesenheit von Schülern mit Behinderungen in Schulen und ist mit der Anerkennung eines Rechts verbunden: was jeder Mensch anderen gleich fühlen muss, Träger der gleichen Rechte und Bestrebungen, was auch immer er ist können die bio-psycho-physischen, sozialen und kulturellen Bedingungen sein. Die Anerkennung dieses Rechts steht im Einklang mit der Entscheidung der Institutionen Anfang der 70er Jahre, Schulen und Sonderklassen zu schließen, also umzublättern und Schüler mit Behinderungen in jeder Schule willkommen zu heißen.

Inklusion allein reicht jedoch nicht aus, um Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen eine authentische Aufnahme und Förderung des individuellen Potenzials zu garantieren, daher ist ein großer Schritt nach vorn im Integrationsprozess sowohl auf organisatorischer als auch auf pädagogischer Ebene erforderlich. Die Schule muss sich verändern, um aufnahmefähig zu werden. Viel jünger ist die Verbreitung des Begriffs Inklusion, die eine semantische Erweiterung beinhaltet, die mindestens zwei Ebenen umfasst. Die erste ist schulintern, die inklusiv wird, wenn sie alle Vielfalt willkommen heißt und ihre organisatorischen, gestalterischen, didaktischen und logistischen methodischen Entscheidungen zu diesem Zweck neu formuliert.

Die zweite betrifft das Außerschulische und erfordert Kooperationen und Allianzen zwischen Schule, Familie, Diensten, Institutionen verschiedener Art, Verbänden, der Arbeitswelt in einem dichten Netzwerk der Solidarität, die nicht nur freiwillig garantiert, sondern durch strukturierte Politiken und Regelungen unterstützt wird .konsequent. Inklusion stellt eine Bereitschaft zur „bedingungslosen“ Aufnahme dar, bei der Inklusion als das Recht jedes Menschen und Integration als Aufgabe der Schule gedacht werden kann. Sie entsteht nicht als Folge eines Mangels, als Reaktion auf problematische Provokationen, sondern bildet den apriorischen Wertehintergrund, der Aufnahmepolitiken und Integrationspraktiken ermöglicht.

So verstanden wird Inklusion zu einem pädagogischen Paradigma, wonach die Rezeption nicht durch die Bereitschaft der "Mehrheit" zur Integration einer "Minderheit" bedingt ist, sondern aus der Anerkennung des gemeinsamen Rechts auf Vielfalt entsteht, eine Vielfalt, die es nicht ist nur mit Behinderung identifiziert, sondern die Vielfältigkeit der persönlichen Situationen miteinbezogen, so dass Heterogenität zur Normalität wird. Bildungsintegration Ziel der Schulintegration ist es, die Schüler durch eine personalisierte Ausbildung zu führen, die ihnen die Möglichkeit bietet, sich aus einer kognitiven Sichtweise zu entwickeln, die auf Autonomie, Verantwortung und nach Möglichkeit Professionalität ausgerichtet ist.

Integrationsziele: „Es kommt nicht darauf an, dass ein Mensch mit Behinderung einen Platz in der Bildungseinrichtung findet, sondern dass die Menschen, die in das Bildungsverhältnis eingreifen, bestrebt sind, auf die vermeintlich spezifischen Bedürfnisse dieses Schülers im Kontext zu reagieren was er ist. Rezeption ist real, wenn sie kleine Anpassungen beinhaltet, und der Lehrprozess ist effektiv, wenn er sich an die Personen anpasst, auf die er abzielt.“ (A. Canevaro). CM. 280/85: Die Verantwortung für die Integration des Schülers in eine Behinderungssituation und für das ihm gegenüber durchgeführte erzieherische Handeln ist unter gleichem Titel der/die Förderlehrer/in, der/die Lehrer/in der Klasse oder Abteilung und die Schulgemeinschaft als ganze.

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